Kaufpreisaufteilung – steuerlich korrekt und praxisnah

Die sachgerechte Aufteilung des Kaufpreises auf Gebäude- und Grundstücksanteile ist eine zentrale Grundlage für steuerliche Abschreibungen und bilanzielles Reporting.

Kaufpreisaufteilung anfragen

Was ist eine Kaufpreisaufteilung?

Bei Immobilienkäufen muss der Kaufpreis für steuerliche Zwecke zwischen dem Grund und Boden und dem Gebäude getrennt werden, weil nur der Gebäudewert über die AfA abgeschrieben werden kann. Ohne eine sachgerechte Kaufpreisaufteilung greift das Finanzamt auf pauschale Methoden zurück, die den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen häufig nicht gerecht werden.

Einsatzgebiete

  • Immobilienkauf mit steuerlicher Abschreibung
  • Übertragung innerhalb der Familie oder bei Schenkung
  • Kauf von vermieteten Bestandsimmobilien
  • Vorbereitung von AfA-Planungen
  • Vertragsverhandlungen unter Investoren

Abgrenzung zu anderen Verfahren

Eine Kaufpreisaufteilung ist kein Verkehrswertgutachten. Sie dient nicht der Ermittlung eines Marktwerts, sondern der sachgerechten steuerlichen Bewertung – mit direktem Bezug zur AfA-Berechnung.

Ablauf

  1. Erstkontakt / Anfrage
  2. Übermittlung der Kaufunterlagen
  3. Analyse von Objektmerkmalen
  4. Ermittlung der sachgerechten Aufteilung
  5. Erstellung des Gutachtens zur Vorlage beim Finanzamt

FAQ

1) Was passiert ohne Kaufpreisaufteilung?

Das Finanzamt nutzt pauschale Werte – in der Regel mit niedrigerem Gebäudeanteil und damit geringerer AfA.

2) Welche Unterlagen werden benötigt?

Kaufvertrag · Exposé / Grundrisse · Baujahr / Modernisierungen · ggf. Instandhaltungsrechnungen

3) Unterschied zu Restnutzungsdauergutachten?

Die KPA bestimmt die steuerliche Verteilung des Kaufpreises. Das RND bewertet die wirtschaftliche Restnutzungsdauer.

Preisübersicht (brutto, Stellungnahme)

  • ETW: 590,00 €
  • EFH / ZFH / RH / DHH: 690,00 €
  • MFH bis 10 WE: 790,00 €
  • MFH bis 20 WE: 990,00 €
  • Recherche Bodenwert: 95,00 €
  • Recherche Liegenschaftszinssatz: 95,00 €
  • Recherche Marktmiete: 95,00 €
  • Expresszuschlag (5 Arbeitstage): + 290,00 €
  • Unterlagenbeschaffung je Dokument: 50,00 €
  • Zusätzlicher Ortstermin: 390,00 €

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